Berechnung der jährlichen Kosten von Heizungen

Für jedes Heizsystem (pro Projekt das Referenzsystem / bestehende Heizsystem sowie das neue Heizsystem) werden die folgenden 3 Kostenkomponenten berechnet:

  • Amortisationskosten
  • Energiekosten
  • Unterhaltskosten

Diese Kostenkomponenten berechnen sich dabei wie folgt:

Amortisationskosten: Die Amortisationskosten bezeichnen die Kosten, welche für die Amortisation des Wärmesystems eingesetzt werden. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung von Eigenkapitalkosten (Opportunitätskosten). Dies ist nicht zu verwechseln mit den Investitionskosten. Investitionskosten bezeichnen die Höhe der anfänglichen Investition. Die Berechnung der jährlichen Amortisationskosten erfolgt über die Formel zu Berechnung einer Annuität.

Energiekosten: Auf die für das erste Jahr definierten Energiekosten (Wirtschaftlichkeit -> Heizsystem im Heizungsexperten) wird die definierte Inflation über die gesamte Laufzeit der Heizung angewendet und die gesamten Energiekosten über die Laufzeit durch die Laufzeit geteilt. Die Energiekosten stellen somit einen erwarteten Durchschnittswert über die gesamte Laufzeit der Heizung dar.

Unterhaltskosten: Die Unterhaltskosten werden im Heizungsexperten ebenfalls unter Wirtschaftlichkeit -> Heizsystem definiert (exkl. Mehrwertsteuer). Im Heizungsrechner ist eine prozentuale Definition in Abhängigkeit der Investitionssumme möglich. Im Experten ist es möglich, die Unterhaltskosten über die «wiederkehrenden Kosten» auf der Stückliste zu beeinflussen, sofern diese als «in Wirtschaftlichkeit berücksichtigt» definiert werden.